Sehr geehrte Mandanten,
auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Downloads aus unserer Rechtsanwaltskanzlei.


Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen

Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2014 entschieden, dass die von
vielen Banken verlangte
Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig
ist.

Wer kann Rückforderungsansprüche geltend machen?

Jede Privatperson bei Verbraucherdarlehen (Finanzierung eines PKWs, Möbel, Ratenzahlungskredite,
Darlehen zur Immobilienfinanzierung).


Keine Rückforderungsansprüche können Sie geltend machen bei:

Bausparverträge, Darlehen mit Fördermitteln.

Was können Sie zurückfordern?

Alle Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten, alles was über dieZinsen hinausgeht. Dies betrifft auch Darlehen,
die bereits vollständig
zurückbezahlt sind.

Ab wann gilt das?

Für alle Gebühren, die Sie seit dem 01.01.2004 gezahlt haben.

Bis wann müssen Sie tätig werden?

Die Verjährung muss bis spätestens zum 31.12.2014 wirksam unterbrochen werden.

Was sollen Sie tun?

1. Kreditverträge heraussuchen und auf Bearbeitungsgebühren überprüfen,
2. zur wirksamen Unterbrechung der Verjährung sofort einen Mahnbescheid beantragen.

Wie geht das?

Das Mahnbescheidsformular können Sie im Internet unter „Mahnbescheidsantrag.pdf“ herunterladen.

Brauchen Sie hierzu einen Rechtsanwalt?

Nur für Rückforderungsbeträge oberhalb von 5.000,00 €.

Was fallen für Kosten an?

Für den Mahnbescheid Gerichtskosten von geringer Höhe, bei einem Forderungsbetrag von 1.000,00 € sind das 26,50 €.

Was können Sie noch tun?

Musterschreiben von „Stiftung Warentest“ oder „Finanztipp“ herunterladen.
Fordern Sie von der Bank die gezahlten Bearbeitungsgebühren zuzüglich 5 % Zinsen oberhalb des Basiszinssatzes zurück.

Sind die Banken sind verpflichtet, freiwillig die Bearbeitungsgebühren
zurückzuzahlen?
Nein, Sie müssen tätig werden.

Lassen Sie sich nicht auf einen Briefwechsel mit den Banken ein.
Nur ein Mahnbescheidsantrag unterbricht die Verjährung.